Sonntag, 27. Mai 2012
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Zweitmarkt für Geschlossene Fonds

Die Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds zählt i.d.R. zu den langfristigen Kapitalanlagen. Die meisten Fondskonzepte sehen einen Zeithorizont von ca. 10 bis 14 Jahren vor. Diesen Anteilen fehlte bisher die so genannte Fungibilität, d.h. die freie Handelbarkeit, wie sie etwa bei Aktien gegeben ist. Nur in ausdrücklich vereinbarten Ausnahmefällen erklärte sich der Fondsinitiator während der Laufzeit bereit, die Anteile selbst zurückzunehmen oder bei der Suche eines Kaufinteressenten behilflich zu sein.

Inzwischen gibt es jedoch mehrere unabhängige Handelsplattformen, die sich auf An- und Verkauf von unternehmerischen Beteiligungen in Form von Geschlossenen Fonds spezialisiert haben und Verkäufer und Interessenten zusammenführen.

Für den Anleger kann es viele Gründe dafür geben, warum er sich vorzeitig von seinem Engagement trennen will, wie z.B. einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation oder die gezielte Umschichtung innerhalb seines Vermögensportfolios.

Ob es tatsächlich zu einem Abschluss kommt, hängt nicht nur von den Preisvorstellungen des Anteilseigners und von der Nachfrage bezüglich des konkreten Geschlossenen Fonds sowie dessen bisheriger Entwicklung ab. Auch die Frage, ob im jeweiligen Gesellschaftsvertrag ein Vorkaufsrecht für den Treuhänder und/oder Komplementär vorgesehen ist, kann Einfluss auf den Verkaufsprozess nehmen. Der verkaufswillige Anleger wendet sich daher am besten vertrauensvoll an seinen Rechtsanwalt/Steuerberater und schließlich an seinen ZSH-Berater. Denn nur auf diesem Weg ist gewährleistet, dass alle rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte im Vorfeld einer solchen Entscheidung ausreichend berücksichtigt wurden.

Umgekehrt empfehlen wir Kaufinteressenten in erster Linie die bequeme Beteiligung an einer Risiko streuenden Vielzahl Geschlossener Fonds der gewählten Assetklasse (z.B. Schiffsbeteiligungen unter Tonnagesteuer) mittels eines "Zweitmarktfonds". Der Einzelanleger dagegen müsste vor dem Erwerb eines Second-Hand-Anteils die ihn interessierende Beteiligung anhand der bislang veröffentlichten Geschäftsberichte selbst im Detail prüfen, sich ein eigenes Bild über die Angemessenheit der Preisvorstellung des Verkäufers machen und für die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen Übertragung des KG-Anteils selber Sorge tragen.

Ob Sie sich für den An- oder Verkauf einer Beteiligung interessieren, bei ZSH stehen Ihnen in jedem Fall kompetente Ansprechpartner zur Seite. Sprechen Sie Ihren persönlichen ZSH-Berater an oder nehmen Sie Kontakt für ein unverbindliches Informationsgespräch mit uns auf.

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