Zweitmarkt für Geschlossene Fonds
Die Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds zählt i.d.R. zu den langfristigen
Kapitalanlagen. Die meisten Fondskonzepte sehen einen Zeithorizont von ca. 10 bis
14 Jahren vor. Diesen Anteilen fehlte bisher die so genannte Fungibilität, d.h. die
freie Handelbarkeit, wie sie etwa bei Aktien gegeben ist. Nur in ausdrücklich
vereinbarten Ausnahmefällen erklärte sich der Fondsinitiator während der Laufzeit
bereit, die Anteile selbst zurückzunehmen oder bei der Suche eines Kaufinteressenten
behilflich zu sein.
Inzwischen gibt es jedoch mehrere unabhängige Handelsplattformen, die sich auf An-
und Verkauf von unternehmerischen Beteiligungen in Form von Geschlossenen Fonds
spezialisiert haben und Verkäufer und Interessenten zusammenführen.
Für den Anleger kann es viele Gründe dafür geben, warum er sich vorzeitig von seinem
Engagement trennen will, wie z.B. einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufgrund seiner
persönlichen Lebenssituation oder die gezielte Umschichtung innerhalb seines
Vermögensportfolios.
Ob es tatsächlich zu einem Abschluss kommt, hängt nicht nur von den
Preisvorstellungen des Anteilseigners und von der Nachfrage bezüglich des konkreten
Geschlossenen Fonds sowie dessen bisheriger Entwicklung ab. Auch die Frage, ob im
jeweiligen Gesellschaftsvertrag ein Vorkaufsrecht für den Treuhänder und/oder
Komplementär vorgesehen ist, kann Einfluss auf den Verkaufsprozess nehmen. Der
verkaufswillige Anleger wendet sich daher am besten vertrauensvoll an seinen
Rechtsanwalt/Steuerberater und schließlich an seinen ZSH-Berater. Denn nur auf
diesem Weg ist gewährleistet, dass alle rechtlichen, steuerlichen und
wirtschaftlichen Aspekte im Vorfeld einer solchen Entscheidung ausreichend
berücksichtigt wurden.
Umgekehrt empfehlen wir Kaufinteressenten in erster Linie die bequeme Beteiligung an
einer Risiko streuenden Vielzahl Geschlossener Fonds der gewählten Assetklasse (z.B.
Schiffsbeteiligungen unter Tonnagesteuer) mittels eines "Zweitmarktfonds". Der
Einzelanleger dagegen müsste vor dem Erwerb eines Second-Hand-Anteils die ihn
interessierende Beteiligung anhand der bislang veröffentlichten Geschäftsberichte
selbst im Detail prüfen, sich ein eigenes Bild über die Angemessenheit der
Preisvorstellung des Verkäufers machen und für die steuerlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen Übertragung des KG-Anteils selber Sorge
tragen.
Ob Sie sich für den An- oder Verkauf einer Beteiligung interessieren, bei ZSH stehen
Ihnen in jedem Fall kompetente Ansprechpartner zur Seite. Sprechen Sie Ihren
persönlichen ZSH-Berater an oder nehmen Sie Kontakt für ein unverbindliches
Informationsgespräch mit uns auf.
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