Sonntag, 27. Mai 2012
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Private Basisrente

Die private Basisrente (Rüruprente) mit einer garantierten lebenslangen Rentenleistung wird von privaten Rentenversicherungsgesellschaften angeboten.

Im Gegensatz zu gesetzlichen Rentensystemen können bei einer privaten Basisrente (Rüruprente) individuell nicht benötigte Risikoabsicherungen (wie z.B. eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer höheren Rente ausgeschlossen und andere biometrische Risiken (wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsabsicherung) eingeschlossen werden. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zu gesetzlichen Rentenversicherungssystemen liegt bei einer privaten Basisrente (Rüruprente) in der Freiheit, selbst auswählen und bestimmen zu können, wie und bei welcher Gesellschaft die Sparbeiträge angelegt werden sollen. Es stehen konservative Rentenversicherungen mit garantierter Mindestverzinsung des Sparanteils bis hin zu fondsgebundenen Policen ohne Garantien zur Verfügung.

Folgende grundsätzliche Formen einer privaten Basisrente sind zu unterscheiden:

  • Klassische Rentenversicherungen mit Garantieverzinsung auf den Sparanteil
  • Britische/angelsächsische Rentenversicherungen (With Profit) mit Garantie
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen mit und ohne Garantie


Grundsätzlich können bei allen Formen Zusatzleistungen vereinbart werden, wie z.B. der Einschluss der Versorgung Hinterbliebener nach gesetzlichen Vorgaben oder der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente. Die private Basisrente (Rüruprente) entspricht in der Ausgestaltung der gesetzlichen Rente. Sie ist also weder beleihbar, kündbar, übertragbar, frei vererblich, noch kann eine Auszahlung in einer Summe verlangt werden.


Die private Basisrente (Rüruprente) ist steuerlich doppelt begünstigt.

Einerseits kann der Beitrag im Rahmen der Höchstbeträge jedes Jahr steuerlich geltend gemacht werden, sodass bezogen auf den eigenen Beitrag (nach erfolgter Steuererstattung) die Rendite erheblich gesteigert wird. Andererseits ist während der gesamten Ansparzeit keine Abgeltungssteuer fällig, und zwar weder auf laufende Zinserträge noch auf einen Wertzuwachse bei fondsgebundenen Varianten.


Auch Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsrente können steuerlich abzugsfähig sein

Wird eine Berufsunfähigkeitsrente, z.B. für den Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit (i.d.R. ab 50 %), in eine private Basisrente (Rüruprente) mit eingeschlossen, dann kann dieser Risikobeitrag im Rahmen der Abzugsfähigkeit der Beiträge gemäß Alterseinkünftegesetz voll steuerlich geltend gemacht werden, soweit bestimmte Grenzen eingehalten wurden. Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit des Gesamtbeitrages ist, dass mehr als 50 % des Gesamtbeitrages in die Altersvorsorge fließen muss. Maßgeblich ist dafür der Zahlbeitrag der Zusatzversicherung. Beitragsanteile für eine Beitragbefreiung oder für die Dynamisierung der Hauptversicherung im BU-Fall werden der Altersvorsorge zugerechnet.


Kriterien zur Auswahl einer privaten Rentenversicherungsgesellschaft

Unabhängig von der Frage, welche Produktform im Einzelfall gewünscht wird, ist ein weiteres Entscheidungsmerkmal die Finanzstärke der Gesellschaft. Eine Rente der Höhe nach und lebenslang zu garantieren, ist ein gravierendes Leistungsversprechen.

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