Mittwoch, 08. Februar 2012
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ZSH-Magazin

Lesen Sie auch im aktuellen
ZSH-Magazin zum Thema betrieb-
liche Altersversorung!

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
und Riester-Rente

Neben den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber auch die Riester-Rente unter Schicht 2 erfasst.

Eine Gemeinsamkeit haben beide Vorsorgeformen: Die Rente ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Unterschiede gibt es in der Ansparphase: Die Vorsorgebeiträge der betrieblichen Altersversorgung werden im Rahmen der gültigen Höchstgrenzen ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben angespart.

Im Falle der Riester-Rente erfolgt die Förderung über staatliche Zulagen sowie die Möglichkeit, den Beitrag als Sonderausgabenabzug steuerlich abzusetzen.

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