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Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Von betrieblicher Altersversorgung spricht man, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses betriebliche Leistungen für den Versorgungsfall zusagt.
Dabei handelt es sich um Versorgungsleistungen für Ruhestand und Invalidität (z.B. Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit) sowie zur Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall.
Seit Jahrzehnten ist zu beobachten, dass die Anzahl aller Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zu den Rentenempfängern kontinuierlich abnimmt. Das hat zwangläufig zur Folge, dass die Kapitalmittel der Rentenversicherungsträger nicht mehr ausreichen, um das Rentenniveau der Vergangenheit für die Zukunft aufrechtzuerhalten. Aufgrund jüngster Prognosen sinkt die gesetzliche Rente von heute 46 % des Bruttogehalts zum Jahr 2050 auf bis zu 38 %. Demzufolge muss ein Arbeitnehmer damit rechnen, dass die gesetzliche Rente nur noch ca. 50 % seines letzten Nettogehalts ausmachen wird. Selbst die Riester-Rente reicht i.d.R. nicht aus, um diese Lücke zu schließen.
Vor dem demografischen Hintergrund gewinnt die betriebliche Versorgung immer mehr an Bedeutung. Was macht die betriebliche Altersversorgung so interessant?
- Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sparen Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge für die bAV.
- Neben zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers kann auch der Arbeitnehmer die bAV im Rahmen der Entgeltumwandlung nutzen.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch darauf. Besonders interessant daran ist, dass die Beiträge für die bAV im Rahmen der zulässigen Höchstgrenzen direkt vom Bruttogehalt, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben erbracht werden.
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