Sonntag, 27. Mai 2012
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Grundfähigkeitsversicherung

Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten – beispielsweise Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall abgesichert. Der Leistungsbereich wird mit einem Fähigkeiten-Katalog in den Bedingungen genau definiert. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird eine monatliche Rente gezahlt, die – je nach Produkt – auch lebenslang abgesichert werden kann.

Für die Grundfähigkeitsversicherung sprechen klare und objektive Leistungskriterien und damit verbunden eine einfache und schnelle Leistungsregulierung. Zu den Grundfähigkeiten zählen in erster Linie:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Sich orientieren
  • Hände gebrauchen

aber auch folgende Fähigkeiten:

  • Hören
  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Knien oder bücken
  • Stehen
  • Greifen
  • Arme bewegen
  • Heben und Tragen
  • Auto fahren

Der Leistungsanspruch ist unabhängig vom Berufsbild. Es gibt keinerlei Verweisungen oder Umorganisationspflichten. Eine vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese jedoch auf keinen Fall: Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann auch unabhängig vom Verlust der Grundfähigkeiten eintreten, z. B. aufgrund psychischer Erkrankungen. Sinnvoll ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung insbesondere für Kinder und Jungendliche, Hausfrauen/ -männer, sowie für Personen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen oder eines risikobehafteten Berufs nicht möglich oder zu teuer ist.

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