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Grundfähigkeitsversicherung
Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Verlust bestimmter
grundlegender Fähigkeiten – beispielsweise Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall abgesichert. Der Leistungsbereich wird mit einem Fähigkeiten-Katalog in den Bedingungen genau definiert. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird eine monatliche Rente gezahlt, die – je nach Produkt – auch lebenslang abgesichert werden kann.
aber auch folgende Fähigkeiten:
Der Leistungsanspruch ist unabhängig vom Berufsbild. Es gibt keinerlei Verweisungen oder Umorganisationspflichten. Eine vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese jedoch auf keinen Fall: Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann auch unabhängig vom Verlust der Grundfähigkeiten eintreten, z. B. aufgrund psychischer Erkrankungen. Sinnvoll ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung insbesondere für Kinder und Jungendliche, Hausfrauen/ -männer, sowie für Personen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen oder eines risikobehafteten Berufs nicht möglich oder zu teuer ist.
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