Sonntag, 27. Mai 2012
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Unfallversicherung und Unfallrente

In jüngeren Lebensaltern ist das Unfallrisiko i.d.R. höher als in späteren Lebensphasen, wie z.B. das "Diskotheken-Risiko" zeigt: Es ist wahrscheinlicher, dass ein 20-jähriger auf dem Hin- oder Rückweg eines Diskothekenbesuchs verunglückt als ein 55-jähriger. Und zwar deshalb, weil der 20-jährige wahrscheinlich häufiger eine Diskothek besucht.

Im Fall einer 50-prozentigen Invalidität durch Unfall, kann neben einer einmaligen Auszahlung auch eine lebenslange Unfallrente versichert werden.

Die Unfall-Rente ist (wie die Unfallversicherung mit einmaliger Auszahlung) eine sinnvolle Ergänzung der weiter gefassten Berufsunfähigkeitsrente.

Denn bei einem schweren Schicksalsschlag durch Unfall kann neben der zeitlich befristeten Berufsunfähigkeitsrente dann zusätzlich eine lebenslange Unfallrente geleistet werden.

Lebenslange Rentenzahlung ab einem Invaliditätsgrad von 50 % durch Unfall gemäß Gliedertaxe der allgemeinen Unfallbedingungen (Fassung 1994).
Keine Verrechnung mit anderen Leistungen, wie zum Beispiel mit Krankentagegeld. Die vereinbarte Rente wird in voller Höhe geleistet.
Rentenzahlung bereits nach Vorlage eines vorläufigen Gutachtens, und zwar ab einer anzunehmenden Dauerinvalidität von 50 %.
Eine Nachuntersuchung zur Überprüfung des vorläufigen Gutachtens ist nur in den ersten drei Jahren möglich.
Keine Rückforderung bereits geleisteter Rentenzahlungen, wenn der endgültige Invaliditätsgrad in den ersten drei Jahren unter 50 % sinkt.
Rückwirkende Zahlung der Rente ab dem Unfalltag, wenn der endgültige Invaliditätsgrad in den ersten drei Jahren auf 50 % steigt.


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