Mittwoch, 08. Februar 2012
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Risikoversicherungen

Beiträge zur Risikoversicherung sind als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" steuerlich abzugsfähig. Allerdings wirken sich diese i.d.R. nicht mehr aus, da allein durch die Beiträge zu Krankenversicherung die steuerlich abzugsfähigen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft sind.

Eine der bekanntesten Risikoversicherungen ist die Risikolebensversicherung.
Sie ist eine preiswerte Form der Absicherung des Todesfallrisikos für Familien und Darlehensnehmer. Auch in anderen Lebensbereichen werden Risikolebensversicherungen eingesetzt. So z.B. um eine eventuelle Erbschaftssteuer über die Leistung einer Risikolebensversicherung auszugleichen. Versicherungsleistungen können in gleich bleibender Höhe für eine bestimmte Dauer vereinbart werden; aber auch steigende und fallende Leistungen sind möglich.

Eine eher unbekannte Risikoversicherung ist die Risikorente.
Sie sichert Hinterbliebene im Falle des Todes des Versicherten in Form einer laufenden Rente ab.

Weitere Risikoversicherungen, wie z.B.

  • selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Pflegeversicherung
  • schwere Krankheitenvorsorge (Dread Disease)
  • Grundfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung und Unfallrente


werden unter Absicherung der Arbeitskraft und Pflegefall behandelt.

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