Mittwoch, 08. Februar 2012
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Absicherung der Arbeitskraft

Der Verlust der Arbeitskraft gehört zu der Kategorie der existenzbedrohenden Risiken. Finanzielle Folgen von Schicksalsschlägen können z.B. über

  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit als zeitlich befristete Rente
  • Leistungen bei Unfällen als Einmalauszahlung und/oder als lebenslange Rente
  • Leistungen bei schweren Krankheiten als Einmalzahlung sowie
  • Leistungen bei Verlust von Grundfähigkeiten als lebenslange Rente

abgesichert werden.

Pflegefallabsicherung

Typischerweise verbindet man den Pflegefall mit einem hohen Alter. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit, im hohen Alter aus gesundheitlichen Gründen zum Pflegefall zu werden, in der Tat am größten. Aber auch in jüngeren Jahren sind z.B. unfallbedingte Pflegefälle denkbar. Die finanziellen Konsequenzen sind bei jedem Pflegefall erheblich.

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Tel. 06221 837-0
Fax 06221 837-400