Gesetzliche Krankenversicherung
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es laut § 1 SGB V, "die
Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren
Gesundheitszustand zu bessern." Jeder Bürger, der nicht privat krankenversichert
ist, kann einer (geöffneten) Krankenkasse seiner Wahl beitreten. Zurzeit gibt es
etwa 150 Krankenkassen, die bundesweit oder regional organisiert sind.
Der soziale Auftrag der GKV besteht darin, vollen Versicherungsschutz im
Krankheitsfall paritätisch (d.h. von Versicherten und Arbeitgebern finanziert),
unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Versicherten zu
gewährleisten. Der Leistungskatalog ist für alle Versicherten einheitlich und
die Leistungsgewährung erfolgt nach dem medizinischen Bedarf. Zu den Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Versicherten Eigenanteile und
Zuzahlungen.
Beiträge müssen nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) entrichtet werden. Diese Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr 2012 bundeseinheitlich 45.900 € (3.825 € pro Monat). Entscheidend für einen möglichen Wechsel ist jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie beträgt im Jahr 2012 50.850 € p.a. bzw. 4.237 € monatlich.
Liegt der Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann er sich – sofern er keine private Krankenversicherung wünscht – als freiwilliges Mitglied (ebenso wie z.B. Selbstständige, Freiberufler) bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Man kann also in der gesetzlichen Krankenversicherung auf folgende Arten versichert sein:
- Versicherungspflichtig (alle abhängig Beschäftigten)
- Versicherungsfrei (z.B. Beamte, Freiberufler, Selbständige
- freiwillig versichert (Mitglieder, deren Versicherungspflicht endet)
- familienversichert (Unterhaltsberechtigte gegenüber versichertem Mitglied)
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