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Private Krankenversicherung
Während in der gesetzlichen Krankenkasse alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch haben, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt ist, und entsprechend dem Solidaritätsprinzip sich die Beiträge nach dem Einkommen des Versicherten richten, erhebt die private Krankenversicherung einkommensunabhängige Versicherungsprämien. Der Beitrag richtet sich nach Geschlecht, Eintrittsalter, tariflichen Leistungen und dem Gesundheitszustand des Versicherten.
Je nach Lebensphase kann der Versicherungsschutz den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden: |