Rechtsschutzversicherung
Auch wenn man sich im Recht glaubt, heißt dies noch lange nicht, dass man auch Recht bekommt. Ein Rechtsstreit - ob privat oder beruflich - kann schnell entstehen und vor Gericht oft langwierig sein. Die anfallenden und i.d.R. vom Kläger vorzustreckenden Kosten sind nicht selten der Grund dafür, von der Geltendmachung seines Rechts abzusehen. Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung hingegen setzt man seine Ansprüche häufig leichter durch, da das Kostenrisiko weitgehend abgesichert ist.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen nach vorheriger Prüfung und im Umfang der vertraglich zugesicherten Leistungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
folgende Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
- Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer sie zu tragen hat.
Auch Strafkautionen werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden allerdings Geldstrafen und Bußgelder.
Rechtsschutzversicherungen werden für verschiedene Bereiche angeboten, so dass die Möglichkeit besteht, einen bestimmten oder alle Bereiche (Rechtsschutzpakete) zu wählen:
- Verkehrsrechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz
- Berufs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
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